20. Juni 2020 Thema: Bauen, Entwickeln und Planen Von helmutluellau
Zwei lange Sitzungen in Folge. Viel Programm. Es ging um das Bendestorfer Freibad – und damit das wieder eröffnet werden kann, mussten zunächst die Bedingungen dafür vom Gemeinderat beschlossen werden.
Um 18.00 Uhr traf sich der Verwaltungsausschuss zur vorbereitenden Sitzung.
Für die Ratsmitglieder und die Vertretung der Verwaltung waren im Makens Huus Einzeltische aufgestellt. Die wenigen Zuschauer fanden mit gebührendem Abstand Platz. Von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr sollte der Rat die umfangreichen geänderten Badebedingungen verabschieden. Aufgrund zahlreicher Wortmeldungen zog sich die Sitzung dann bis 19.45 Uhr hin.
Beschlossen wurde, dass das Freibad am 26. Juni wieder geöffnet wird. Zu Beginn jedoch nur für Jahreskarteninhaber, Bendestorfer Bürger/innen und Mitglieder des Fördervereins. Es dürfen sich maximal 50 Personen gleichzeitig im Freibad aufhalten. Im Schwimmbecken ist der Aufenthalt auf 16 Personen beschränkt, die Zeit beträgt maximal 30 Minuten. Die Gebühren für Jahreskarten werden aufgrund der Hygieneauflagen um 5,00 € erhöht. Mit einer Gegenstimme wurde die Erhöhung beschlossen.
Umfangreiche Verhaltensregeln befinden sich am Eingangsbereich. Die neue Badeordnung wurde einstimmig beschlossen und kann – wenn es die Umstände zulassen – gelockert werden.
Mit 45 Minuten Verspätung dann die Bauausschusssitzung mit 20 Tagesordnungspunkten.
Die Anregungen wurden vorgetragen, Änderungen sind nicht erforderlich.
Anschließend wurde der Bebauungsplan Nr. 15 Schierenberg-Mitte ebenfalls vom Büro Mehring vorgetragen. Hier in der Ortsmitte sollen sich drei nicht störende Gewebebetriebe ansiedeln. Geplant sind drei Fachwerkhäuser, die sich harmonisch in das Ortsbild einfügen. Auch hier wurden die Anregungen vorgetragen, Änderungen sind nicht erforderlich. Die Ergebnisse wurden zur Kenntnis genommen, werden dem Rat zur Abstimmung vorgelegt und dann in der Sitzung vom 07. Juli verabschiedet. Da auch ausgewiesenen Waldflächen beansprucht werden (Bäume sind tatsächlich jedoch kaum vorhanden) erfolgt die Kompensation dazu auf einer Fläche in Lüllau
Frau Kirchner von der Verwaltung berichtete,
Die Tagesordnung wurde dann abgearbeitet. Zunächst stellte das Planungsbüro Mehring aus Lüneburg die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10 Quellenweg vor. Anlass hierfür ist die Errichtung eines Porzellanmuseums an der Jesteburger Straße.
Dann wurde die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 ‚Feuerwehr/Freibad‘ behandelt. An der Stelle des Bauhofes sollen drei Einstellboxen für Feuerwehrfahrzeuge entstehen. Die Ausfahrt erfolgt zur Straße an den Fischteichen, damit kein Begegnungsverkehr stattfindet. Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Änderung ist jedoch, dass rechtlich geklärt ist, was aus dem geplanten gemeinsamen Bauhof an der Kleckerwaldstraße wird.
Schon zum vierten Mal wurde für dasselbe Grundstück am Bardal ein Befreiungsantrag eingereicht. Bereits im Jahr 2018 hat der Ausschuss dem Antragsteller mitgeteilt, dass Änderungen in dieser Größenordnung nur durch die Änderung des Bebauungsplanes möglich seien. Dieser Empfehlung ist er jedoch nicht nachgekommen und hat immer wieder neue Befreiungsanträge eingereicht, die jeweils abgelehnt wurden.
Jetzt fand ein Gespräch beim Bauamt in Winsen statt. Hier wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet. Sollte dieser nicht genehmigt werden, bliebe nur der Klageweg übrig, dieses wollten jedoch alle Beteiligten vermeiden.
Mit einer Stimmenthaltung wurde dem Antrag zugestimmt.
Der Bebauungsplan ‚Am Berge Nr. 17‘ aus dem Jahr 1998 sieht eine Mindestgrundstücksgröße von 1.500m² vor. Für die jeweils 1250 m² große Grundstücke wurden Befreiungsanträge für die Unterschreitung um 250 m² gestellt. Das eine Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut, auf dem anderen steht eine Garage. Leider wurden diese Fakten bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berücksichtigt. Der Ausschuss hat die Anträge mit einer Enthaltung genehmigt.
Ähnlich verhält es sich bei dem nächsten Antrag, auch hier betrifft es ebenfalls den Bebauungsplan ‚Am Berge Nr. 17‘. Auch hier wurde die Unterschreitung mit einer Enthaltung genehmigt.
Bei dem nächsten Antrag handelt es sich um den Bebauungsplan ‚Friedhof Nr. 12‘. Hier sollte die GRZ (Grundflächenzahl) gering und die GFZ (Geschossflächenzahl) erheblich überschritten werden.
Die Überschreitung der GRZ wurde mit einer Stimmenthaltung genehmigt, die GFZ mit dem gleichen Ergebnis abgelehnt.
Als nächstes sollte ein Befreiungsantrag für den Bebauungsplan ‚Sandberg Nr. 7‘ bearbeitet werden. Leider war auf dem Antrag die Hausnummer nicht vermerkt. Ein Anruf bei dem Architekten konnte auch nicht zur endgültigen Klärung beitragen. Auf dem genannten Grundstück befindet sich ein bereits begonnener Rohbau.Es kann ja nicht angehen, dass hier im Nachhinein ein Befreiungsantrag gestellt wird!
Erst die umfangreichen Recherchen der Verwaltung und der Information des Bürgermeisters konnten für Aufklärung sorgen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Zufahrt mit wasserdurchlässigem Pflaster hergestellt wird.
Der letzte Antrag betrifft den Bebauungsplan ‚Bardal Nr 3‘. Hier sollte die GRZ geringfügige überschritten werden. – Auch diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Um 22.30 Uhr war alles zu Entscheidende entschieden und die Sitzung konnte geschlossen werden.