03. November 2023 Thema: Bauen, Entwickeln und Planen Von Cornelia Ziegert
Wohnen in der Gemeinde Jesteburg kann teuer sein. Zu teuer für viele der mehr als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich nach Jesteburg einpendeln, um hier z. B. als Pflegekraft, Erzieher, Handwerker oder Büroangestellte zu arbeiten.
Dabei übersteigen nicht nur hohe Mieten, sondern auch hohe Anschaffungskosten für Wohneigentum die finanziellen Möglichkeiten vieler Normalverdiener.
Eine Ursache der hohen Immobilienpreise in Jesteburg sind die Kosten für Grund und Boden, die sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt haben. Um hier mit den bescheidenen Möglichkeiten der Gemeinde Jesteburg wenigstens etwas Abhilfe zu schaffen, haben die Gruppe SPD-Fraktion/Elke Feldhaus und die CDU-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag die Bebauung des restlichen Zirkusplatzes mit Eigentumswohnungen auf Erbpachtgrundstücken gefordert.
Die Gemeinde Jesteburg ist Eigentümerin des als „Zirkusplatz“ bezeichneten Grundstücks, das sich westlich der L213 an der Schützenstraße befindet. Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Brettbeekskoppeln-Ost“ werden für den nordwestlichen Teil des Grundstücks eine Grundflächenzahl von 0,35, sowie eine offene zweigeschossige Bauweise mit einer Gebäude-Firsthöhe von 11 Metern festgesetzt. Der südöstliche Teil des Grundstücks soll als Ausgleichsmaßnahme und als Parkplatz genutzt werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Harburg (KWG) soll auch der bisher unbebaute Teil des „Zirkusplatzes“ einer baulichen Nutzung zugeführt werden, ohne dass die Gemeinde Jesteburg ihr Eigentum am Grund und Boden verliert. Die Vergabe des Vorhabens an einen Investor soll ausschließlich durch Erbpacht erfolgen.
In dem gemeinsamen Antrag der Gruppe SPD-Fraktion/Elke Feldhaus und der CDU-Fraktion wird als Planungsziel der Neubau von bezahlbaren Eigentumswohnungen auf Erbpachtgrundstücken zur Eigennutzung, nicht zur Kapitalanlage formuliert. Die Eigentumswohnungen sollen nur von Privatpersonen erworben werden können und jeder Eigentümer darf nur eine Wohnung kaufen. Die Gemeinde Jesteburg wäre Erbpachtgeberin des anteiligen Grund und Bodens für jede Eigentumswohnung. Der Anteil des Grund und Bodens an den gesamten Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung beträgt üblicherweise 20 %. Durch Erbpacht könnte der Kaufpreis einer Eigentumswohnung also deutlich gesenkt werden.
Über den Antrag zur Bebauung des restlichen „Zirkusplatzes“ mit Eigentumswohnungen auf Erbpacht wird der Bauausschuss des Gemeinderates Jesteburg am Mittwoch, den 15. November 2023 ab 19:00 Uhr im Jesteburger Schützenhaus beraten.